1) Falls eine Teilnehmerin den Kurs abbricht (aus welchen Gründen auch immer), dann zahlt sie die Teilnehmergebühren anteilig:
Sie zahlt für jede Seminarphase, die bis zum Zeitpunkt des Ausstiegs bereits stattgefunden hat (unabhängig davon, ob sie daran tatsächlich teilgenommen hat) ein Sechstel der Kursgebühr.
Beträge, die wir darüber hinaus bereits von ihr erhalten haben, zahlen wir zurück.
2) Dass das IHVO einen Kurs nicht zu Ende führt, ist bisher nicht vorgekommen und auch für die Zukunft höchst unwahrscheinlich. Falls die Kursleiterin verhindert ist, wird sie vertreten. Falls die Tagungsstätte absagt und kurzfristig kein Ersatz gefunden wird, wird die Seminarphase zum nächsten geplanten Kurstermin durchgeführt; der Kurs würde sich dadurch allenfalls zeitlich um mehrere Monate verlängern.
Falls es dennoch passieren sollte, dass ein Kurs nicht zu Ende geführt werden kann, werden die gezahlten Beiträge ebenfalls anteilig (ein Sechstel pro nicht durchgeführter Seminarphase) zurück erstattet.
